Kraftfahrzeugsteuerbefreiung eines Krankentransporters
Kraftfahrzeugsteuer Fahrzeuge für den Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung sind grundsätzlich von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (§ 3 Nr. 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz-KraftStG). Das Gesetz setzt dabei voraus, dass die Fahrzeuge äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind (§ 3 Nr. 5 Satz 2 KraftStG). Die Finanzverwaltung (Hauptzollamt) lehnte die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für ein Mehrzweckfahrzeug ab, welches lediglich zur […]