Lohnzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten
Steuerfreie Lohnzuschläge Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind grundsätzlich steuerfrei (§ 3b Einkommensteuergesetz/EStG). Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Zuschläge nur für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil bestätigt (vom 29.11.2016, VI R 61/14). Bereitschaftsdienstzeiten Ärztinnen und Ärzte erhalten für Bereitschaftsdienste […]