Medizinstudenten dürfen BAföG aufbessern
Bundesausbildungsförderungsgesetz In der Corona-Krise werden zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung neben Ärztinnen und Ärzten im Ruhestand auch verstärkt Medizinstudenten rekrutiert. Die Bundesregierung hilft hier den Medizinstudentinnen und Studenten dergestalt, dass sie Einnahmen aus Tätigkeiten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie von der Anrechnung auf Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) freistellt. Medizinstudentinnen und Studenten dürfen also hinzuverdienen, ohne dass […]