Aus aktuellem Anlass – Coronavirus-Pandemie – Soforthilfen für Solo-Selbständige Kleinunternehmer und Betriebe bis 50 Mitarbeiter kommen!

ergänzend zum gestrigen Bericht aus dem Live-Chat:
Der Bund hilft mit Zuschüssen von 9.000 EUR bzw. 15.000 EUR, je nach Beschäftigtenzahl. Hier gilt das Vollzeitäquivalent.
Voraussetzung: die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind durch Corona verursacht, dass muss versichert werden.

Baden-Württemberg hat heute ein branchenübergreifendes Sofortprogramm verabschiedet.
Der Fonds gilt für Unternehmen bis 50 Beschäftigte zur Abdeckung des dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs. dabei sollen je nach Einzelfall bei Betrieben ab 11 Mitarbeitern Mittel bis 30.000 EUR fließen.
Der Antrag wird ab morgen auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg elektronisch abrufbar sein. Einzureichen sind die Anträge über die zuständigen Kammern an die L-Bank, die die Gelder unmittelbar an die Antragsteller überweist.
Schnelle Hilfe für die Wirtschaft

Direktlinks NRW – soll ab Freitag online zur Verfügung stehen

Direktlink Soforthilfe NRW

Direktlink Baden-Württemberg – soll Mittwoch Abend 25.03.2020 zur Verfügung stehen

Direktlink Soforthilfe

 

 

Aus aktuellem Anlass – Coronavirus-Pandemie – Soforthilfen für Solo-Selbständige Kleinunternehmer und Betriebe bis 50 Mitarbeiter kommen!
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