Aus aktuellem Anlass – Coronavirus-Pandemie – Steu­er­li­che Hil­fen für Un­ter­neh­men und Be­schäf­tig­te – BMF 03.04.2020

Steu­er­li­che Hil­fen für Un­ter­neh­men und Be­schäf­tig­te

Um Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie zu unterstützen, erhalten sie steuerliche Hilfen. Für Beschäftigte sind Bonuszahlungen ihrer Arbeitgeber bis zu insgesamt 1.500 Euro in diesem Jahr steuerfrei. Freiberufler, Selbstständige und andere Unternehmer können eine Stundung fälliger Steuerzahlen und eine Anpassung von Vorauszahlungen beantragen, zudem gibt es Erleichterungen bei Vollstreckungen.

Stundung von Steuerzahlungen:

Anpassung von Vorauszahlungen:

Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen:

CORONA-Schutzschild BMF 03.04.2020

Um eine bundesweit einheitliche Handhabung in den einzelnen Bundesländern zu gewährleisten, gibt es einen gleichlautenden Ländererlass!
Gleichlautender Ländererlass

Aus aktuellem Anlass – Coronavirus-Pandemie – Steu­er­li­che Hil­fen für Un­ter­neh­men und Be­schäf­tig­te – BMF 03.04.2020
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